Fragen zur Homöopathie

Homöopathie kann bei körperlichen, psychischen und seelischen Beschwerden und Krankheiten zum Einsatz kommen.
Sie eignet sich sowohl für Patienten mit diagnostizierten Krankheiten, als auch für Menschen mit Symptomen, die trotz ausführlicher Diagnostik keiner bestimmten Krankheit zugeordnet werden können.

  • Wenn chirurgische Eingriffe unumgänglich sind. Beispielsweise kann das der Fall sein nach einem Unfall, bei gebrochenen Knochen, Herzklappenproblemen sowie bei sehr großen Nieren oder Gallensteinen. Aber auch bei einigen Tumoren, einer akuten Blinddarmentzündung, beim Kaiserschnitt, Zahnextraktionen, Implantation einer Prothese oder einer Amputation usw. ist eine chirurgische Behandlung unabdingbar. Hier kann die Homöopathie zusätzlich vor und nach dem Eingriff unterstützend für den Heilungsprozess zum Einsatz kommen.
  • Wenn hochspezifisches Körpergewebe zerstört ist.
    Bei z.B. insulinpflichtigem Diabetes oder dialysepflichtige Nierenerkrankungen kann die Homöopathie die Insulingabe bzw. die Dialyse nicht ersetzen. Die Homöopathie kann jedoch bei diesen Krankheiten als Begleittherapie neben der Schulmedizin zur Förderung und Stärkung des Allgemeinbefindens genutzt werden.
  • Wenn engmaschige stationäre Behandlung, Beobachtung und Betreuung im Krankenhaus notwendig sind.
    Nach Herzinfarkt oder Schlaganfall, bei akuten Vergiftungen, bei schwerwiegenden psychischen Erkrankungen usw.
    Wenn eine interdisziplinäre Zusammenarbeit gewünscht ist, ist die Homöopathie als Begleittherapie möglich.
  • Gesetzliche Beschränkungen
    Gibt es dann, wenn z.B. meldepflichtige Infektionskrankheiten vorliegen. Für Heilpraktiker*innen besteht Behandlungsverbot, an das ich mich selbstverständlich auch halte. Auch Erkrankungen, die in den Bereich der Zahnheilkunde fallen, dürfen nicht von Heilpraktiker*innen behandelt werden!
Symptome sind manchmal der Versuch von Selbstheilung, vor allem wenn es sich um Ausscheidungskrankheiten (häufiger Darmentleerung, vermehrtem Schwitzen, Ausfluss, Schnupfen, Hautausschläge, aber auch dem Äußern von ggf. zuvor gestauten Gefühlen äußert etc.) handelt. Grob gesagt, alles, was von innen nach außen geht, ist erwünscht. Die homöopathische Erstverschlimmerung ist als Reinigungsreaktion zur Erleichterung und Befreiung der Lebenskraft erwünscht. Sie zeigt, dass die Natur der erkrankten Person sich selber hilft, bzw. das homöopathische Mittel korrekt gewählt wurde. Diese Ausscheidungen dürfen nicht unbesonnen behandelt bzw. unterdrückt werden. Gleichzeitig fühlen sich Patient*innen trotz dieser Ausscheidung oft insgesamt und mental stärker. Die Homöopathie beruht auf festen Prinzipien. Wichtig ist es, die Bedeutung eines Symptomes zu verstehen, um zu unterscheiden, ob es sich um eine positiv zu bewertende Ausscheidungsreaktion oder um den Ausbruch einer akuten Erkrankung handelt. Bei letzterer ist es unumgänglich, die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen und ggf. eine ausführliche Diagnostik zu veranlassen.
 
„Verstärkte Beschwerden nach Arzneianwendung muss man beurteilen nach Ort und Richtung – wo sie auftreten und wohin sie sich verlagern. Der Weg zur sicheren Heilung geht von innen nach außen.“
Gerhard Köhler

Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker GeBüH alle drei Monate am Quartalsende und wird per Post zugestellt. Für das Erstgespräch wird eine Pauschale verlangt. Rufen Sie mich an, um Ihre Fragen dazu zu klären.

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten nur zum Teil. Meine Vergütungssätze sind höher als die aktuellen beihilfefähigen Höchstbeiträge für eine homöopathische Behandlung.

Klären Sie deshalb bitte rechtzeitig mit Ihrer Versicherung, wieviel der Kosten erstattet werden.

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Heilpraktiker*innen nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil.

Bitte beachten Sie, dass ein bereits vereinbarter Termin mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden muss.

Um eine gründliche Erstanamnese durchführen zu können, können folgende Informationen wesentlich sein:

  • Auflistung der Krankheiten, die Sie in Ihrem Leben hatten
  • Der aktuelle Impfpass
  • Arztberichte
  • Aktueller Medikamentenplan
  • Bei der Behandlung von Kindern:
    • Der Mutterpass
    • Das U-Untersuchungsheft
  • Auflistung der Krankheiten in der Familie, jeweils bei Eltern und Großeltern von beiden Seiten

Bitte bringen Sie, wenn möglich, ein Foto in Passbildgröße von sich mit.

  • Zu viel entnommene Globuli nicht zurück in die Flasche geben!
  • Homöopathische Medikamente nicht in der Nähe von Eukalyptus, Pfefferminzöl, Kampfer und andere stark riechende ätherische Öle aufbewahren!
    Auf kampferhaltigen Salben oder ätherische Öle soll während der homöopathischen Behandlung verzichtet werden, da Kampfer die Wirkung von fast jedem homöopathischen Mittel aufhebt.
  • Pfefferminze schwächt die Wirkung bestimmter Mittel ab. Besser ist es deshalb, auf den Gebrauch von Pfefferminze zu verzichten (homöopathieverträgliche Zahnpasta verwenden, z.B. Elmex mentholfrei).
  • Reduzieren Sie Ihren Kaffeekonsum auf max. eine Tasse pro Tag. Auch andere koffeinhaltige Getränke und Speisen reduzieren. Bei gewissen Mitteln hebt sogar schon eine einzige Tasse Kaffee die Wirkung der homöopathischen Mittel ganz auf. Getreidekaffee ist erlaubt. Falls Sie gar keinen Kaffee trinken dürfen, werde ich es Ihnen mitteilen.

Bei fachgerechter Anwendung der Globuli ist die Homöopathie eine verträgliche Methode. Sie macht nicht abhängig und benebelt nicht die Sinne. Menschen jeden Alters profitieren von der guten Verträglichkeit der Arzneien. Zu beachten ist, dass Kinder und Alkoholkranke alkoholhaltige Urtinkturen und Dilutionen nicht erhalten dürfen. Diese kommen jedoch nur selten zum Einsatz und werden bei diesen Patientengruppen durch die Gabe von Globuli ersetzt.

Immer mehr Menschen schauen genauer hin, überlegen, was sie wirklich brauchen, und wollen mehr tun, um den Planeten Erde zu schützen. Sie haben Sehnsucht nach einem einfachen Leben und hinterfragen, was sie tun können, auch in Bereichen, die bisher nicht im Fokus der Aufmerksamkeit standen. Der verantwortungsvolle Umgang mit den natürlichen Ressourcen ist ihnen wichtig. Die überwiegende Anzahl der verwendeten Grundstoffe der homöopathischen Arzneien kommen aus der Natur und werden nicht in Labors produziert. Die scheinbare Schwäche der potenzierten Arzneien ist hier zugleich ihre Stärke. Dank der hohen Verdünnung und Potenzierung der Arzneien verbrauchen diese wenig Ressourcen. Aufgrund der verwendeten Arzneiträger und Hilfsstoffe bei der Herstellung der Globulis  und Dilutionen entstehen keine besondere Belastung für den Boden, die Flüsse und Meere und damit auch keine besondere Belastung für unser kostbares Grundwasser und Sie selbst. Die Arzneien werden in vielen Ländern, unter anderem auch in Deutschland hergestellt. Eine Medizin der Zukunft und eine lebenswerte Zukunft auch für unsere Kinder und Enkelkinder. Weitere hilfreiche Informationen dazu, finden Sie hier.
Diese hier vorgestellten und von mir angewandten Heilmethode sehe ich nach meiner Beurteilung erfahrungsmedizinisch sowie u.a. durch die unten aufgeführten Studien belegt. Dessen ungeachtet sind mit heutigen wissenschaftlichen Standards noch keine unbestrittenen und unbezweifelten Wirksamkeitsnachweise möglich; es handelt sich nicht um schulmedizinisch allgemein anerkannte Methoden. Sollten Sie an einer – nach heutigen Standards als wirksam bewiesenen – sogenannten schulmedizinischen Therapieform interessiert sein, fragen Sie bitt Ihren Arzt oder Apotheker. Sollten Sie an Ihrem individuellen Weg zur Krankheitsbewältigung und Linderung  interessiert sein, stehe ich Ihnen mit meinen Heilmethode gerne zur Seite. Homöopathisch zu arbeiten bedeutet für mich keinesfalls, schulmedizinische Verfahren pauschal abzulehnen. Notwendige Medikamente werden nicht abgesetzt, anderweitig erforderliche Maßnahmen werden nicht verzögert, schulmedizinische Untersuchungsergebnisse und Laborwerte helfen mir sogar zur klinischen Orientierung und als Verlaufsparameter. Einziger Maßstab darf hier das Wohl der Patienten sein. Forschung und Wissenschaft eröffnen spannende Ausblicke. Die Ergebnisse entsprechen nicht immer dem, was Befürworter oder Gegner erwarten. Heilt etwa der Glauben alleine? Wie steht es dann mit dem Homöopathie-Glauben von Kleinkindern, Pferden oder Platterbsen? Können wir die Welt auf das begrenzen, was wir heute schon verstehen? Wenn Sie sich weiter kritisch informieren wollen, weise ich auf folgende Websites zur Homöopathie-Forschung hin: Folgend eine individuelle Linkliste zur Homöopathie und Wissenschaft: VKHD Carstens Stiftung

Fragen zu Covid-19

In der aktuellen Pandemiesituation habe ich die Hygienestandards meiner Praxis weiter erhöht, damit Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen können. An einigen Stellen reicht der Standard in meiner Praxis sogar über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

In meiner Praxis in der kranke Menschen behandelt werden bin ich verpflichtet, Pläne zur Einhaltung der Infektionshygiene aufzustellen. Dies legt das Infektionsschutzgesetzes (IfSG) fest.

Ziel ist, Infektionsrisiken zu senken – unabhängig davon, ob besondere Risiken bestehen, wie es derzeit der Fall ist.

Die Ziele des Hygieneplans:

  • die Analyse der Infektionsgefahren,
  • die Bewertung und Minimierung der Risiken
  • und die Festlegung des Überwachungsverfahrens und der Dokumentation.

Über die geforderten und im Hygieneplan beschriebenen Maßnahmen zur „Sicherstellung einer dauerhaft guten Hygienepraxis“ hinaus führe ich in meiner Praxis derzeit weitere Hygienemaßnahmen durch – mit strengen Regelungen zur eigenen Hygiene und für den Kontakt mit meinen Patienten.

Die Regelungen fußen auf Standards der Bundes- und Landesregierungen, auf Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, der World Health Organization (WHO) und des VKHD.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an mich. Ich berate Sie gern!

Patienten ab sechs Jahren bitte ich, auf dem Weg in und aus dem Behandlungsraum sowie im Wartezimmer einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen – so, wie Sie es bereits durch Einkaufsläden kennen. Bitte bringen Sie Masken mit. Sie können bei Bedarf aber auch bei mir vor Ort eine erhalten.

Ich habe für Sie im Behandlungszimmer eine individuelle Lösung gefunden.  Klebestreifen markieren im Behandlungszimmer die einzuhaltenden Abstände. Zusätzlich befindet sich auf dem Schreibtisch eine Glasscheibe zur Abtrennung. Sie werden durch exakte Terminplanung so einbestellt, dass sich üblicherweise keine Wartezeiten ergeben. Falls das ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, gibt es ein kleines Wartezimmer, in dem sich zeitgleich nur Wartende aus dem gleichen Haushalt aufhalten. Alternativ gibt es die Ausweichmöglichkeit, draußen vor der Praxis zu warten.

Bei der Einhaltung der Abstandsregeln bin ich sehr auf Ihre Unterstützung, Ihr Verständnis und Ihr Verantwortungsbewusstsein angewiesen. Bitte helfen Sie, damit der Aufenthalt in der Praxis für klassische Homöopathie für alle sicher und angenehm wird.

Alle Kontaktflächen in der Praxis, die Böden und die Möbel werden gründlich gereinigt. Darüber hinaus werden die häufig genutzten Kontaktflächen in regelmäßigen Abständen desinfiziert.

Verbrauchte Raumluft wird durch Lüften mit frischer Außenluft ersetzt. Im Behandlungsraum befindet sich eine Fensterfront mit mehreren großflächigen bodentiefen Fenstern. Diese lassen nicht nur viel Licht in den Behandlungsraum und sorgen für Weitsicht in die Natur, sondern können zur intensiven Lüftung auch ganz geöffnet werden. Die Fenster können auch bei kalten Außentemperaturen dauerhaft geöffnet bleiben, natürlich vorausgesetzt, dass Sie entsprechend warm angezogen in meine Praxis kommen. Hygienische Wolldecken können bei Bedarf auch zur Verfügung gestellt werden.

In meiner Praxis finden Sie im Eingangsbereich und im Behandlungszimmer Desinfektionsmittel. An dem Waschbecken der Sanitäranlage stehen neben Seife auch Papierhandtücher bereit.

Nicht jeder Schnupfen und nicht jedes Niesen sind ein Problem. Ich bitten Sie hier um die Einhaltung der „Niesetikette“: Drehen Sie sich weg, halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase und nutzen Sie Einmal-Taschentücher, die Sie gleich im Anschluss in einem Mülleimer entsorgen.

Sollte Ihnen vor dem Praxisbesuch unwohl sein und sollten Sie Anzeichen einer Covid-19-Erkrankung haben, kontaktieren Sie umgehend Ihren Hausarzt! Ich bitte Sie in diesen Fällen darum, Ihren Termin bei mir abzusagen. Für Heilpraktiker besteht nach dem Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Behandlungsverbot.

Wenn Ihnen unwohl wird, melden Sie sich – wenn möglich – telefonisch bei Ihrem Hausarzt. Bleiben Sie zu Hause und vermeiden Sie ein Zusammentreffen mit anderen Menschen. Für Heilpraktiker besteht nach dem Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Behandlungsverbot.

Ihr Hausarzt nimmt Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt auf, um weitere Maßnahmen zu besprechen. Gerade in der heutigen Zeit bitten ich Sie in diesem Punkten um Sensibilität. Es geht um Ihre Gesundheit – und immer auch um die Ihrer Mitmenschen. Wie bei allen anderen meldepflichtigen Erkrankungen bin auch ich zur Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet.

Bei jedem Behandlungstermin erfasse ich – wie von den Behörden vorgeschrieben – zwecks Rückverfolgbarkeit von jedem Patienten unter Beachtung der Datenschutzbedingungen den genauen Zeitraum der Behandlung und die Kontaktdaten. Sollte sich im Nachhinein ein Verdacht ergeben oder ein Corona-Fall innerhalb Ihres Aufenthaltszeitraums bestätigen, geben ich diese Informationen, so sie vom Gesundheitsamt erfragt werden, an das zuständige Gesundheitsamt weiter, dass Sie bei Bedarf kontaktiert. Alle weiteren Schritte werden dann zwischen Ihnen und dem Gesundheitsamt abgestimmt.

Kommt es nicht zu einem Verdachtsfall, vernichte ich datenschutzkonform Ihre Kontaktinformationen ohne vorherige Nutzung drei Wochen nach Ihrem Aufenthalt.